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Eröffnung von einem Depot: darauf müssen Selbstständige achten!

Depot

Selbstständige sind in der Position, dass sie anders als Angestellte, auf eine strikte Trennung zwischen Privatvermögen und Firmenvermögen achten müssen. Die Finanzbehörden tendieren bei einer unklaren Zuordnung, die Zuordnung dort vorzunehmen, wo die höhere Besteuerung möglich ist.

Grundlage ist der Sachverhalt, dass ein Depot als Bestandteil des Firmenvermögens die Erträge auch dem Unternehmen zuordnet. Damit fließen die Erträge in die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes ein.

Die Konsequenz ist, dass damit eine Besteuerung auf der Grundlage der Firma erfolgt. Für Gewerbetreibende heißt dies, dass möglicherweise neben der Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer fällig wird. Darüber hinaus werden die Erträge aus dem Depot auch noch zur Berechnung des IHK-Beitrages und gegebenenfalls der Krankenversicherung herangezogen.

Bei der Depoteröffnung auf die Kosten achten

Es gibt mehrere Dinge, auf die Selbstständige bei der Depoteröffnung achten sollten. Dabei gibt es keine Unterschiede zu einer Depoteröffnung durch einen Nicht-Selbstständigen. Die Rede ist dabei von den Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit einem Wertpapierdepot anfallen.

Während ein Handelskonto für binäre Optionen kostenlos geführt wird, erheben die Sparkassen und Banken vor Ort immer noch Depotverwaltungsgebühren. Darin unterscheiden sie sich allerdings von den Mitbewerbern, die als Direktbanken und Onlinebanken den gleichen Service anbieten.

Ein weiterer Punkt, der Beachtung finden sollte, sind die Kosten für die einzelnen Wertpapiertransaktionen. War es bislang generell üblich, die Ordergebühren prozentual vom Auftragsvolumen zu berechnen, so finden sich heute immer mehr Anbieter, die eine feste Ordergebühr unabhängig vom Ordergegenwert anbieten.

Ein Depotvergleichsrechner zeigt zumindest in Bezug auf die Kostenseite, welches Institut die günstigsten Konditionen in Abhängigkeit vom persönlichen Handelsverhalten hat. Die Eingabe der Anzahl der jährlichen Orders und das durchschnittliche Ordervolumen sind dazu völlig ausreichend.

Anleger, unabhängig davon, ob selbstständig oder nicht, die weniger am Erwerb von einzelnen Titeln interessiert sind, sondern der Anlage in Fonds den Vorzug geben, legen noch ein weiteres Kriterium zugrunde. Die künftige Bank muss nicht nur ein großes Universum an erwerbbaren Fonds haben, sondern sollte diese entweder ganz ohne oder mit deutlich rabattiertem Ausgabeaufschlag abgeben.

Konto als Privatperson eröffnen

Um die oben beschriebene Steuerfalle für Selbstständige zu vermeiden, ist es zwingend, dass das Depot auf jeden Fall als Privatperson eröffnet wird. Gleiches gilt auch für Tagesgeldkonten, da hier die Konditionen für Unternehmen deutlich schlechter sind, als für Privatpersonen.

Die Besteuerung gilt nicht nur für Dividenden und Zinserträge, sondern auch für Spekulationsgewinne. Darunter fallen natürlich auch die Gewinne, die aus dem Handel mit 60 Sekunden Optionen resultieren.

Da es sich bei den Brokern um im Ausland ansässige Unternehmen handelt, wird erst einmal keine Abgeltungssteuer von den Gewinnen abgezogen. Bei den Gewinnen aus 60 Sekunden Optionen handelt es sich jedoch um steuerpflichtige Gewinne, da es sich um den Handel mit Derivaten handelt, gleich, ob eine Aktie oder eine Währung als Basiswert unterlegt ist.

Allerdings können im Rahmen der Steuererklärung die Verluste aus dem Handel mit binären Optionen mit den Gewinnen aus diesem Geschäftsfeld verrechnet werden. Die Verrechnung der Verluste ist jedoch nicht mehr mit Erträgen aus anderen Wertpapiergeschäften oder Zinsen aus fest-verzinsten Anlagen möglich.

Foto: sfluehnsdorf / MorgueFile.com

2 Kommentare

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    Gerald Lieb sagt

    Im Artikel ist es tatsächlich richtig betitelt, Gewinne aus 60-Sekunden-Optionen sind wohl tatsächlich Spekulationsgewinne, denn das hat mit handeln von Wertpapieren oder Geldanlage nichts zu tun. An und für sich gebe ich aber meinem Vorredner recht, binäre Optionen können tatsächlich ein profitables Finanzinstument sein, vorausgesetzt man weiß, was man tut.

    Ein Depot zu finden, das sowohl gute Rabatte aus Ausgabenaufschläge gibt und gleichzeitig als Tradingkonto für Optionen oder andere Finanzinstrumente brauchbar ist, exisitiert aber auch meiner Sicht heute nicht. Hier würde ich immer zwei verschiedene Konten anlegen – und wie im Artikel erwähnt auch immer als Privatperson und nicht innerhalb des Unternehmens.

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    Alexander Beck sagt

    Schön, dass hier binäre Optionen mal als seriöse Anlageform dargestellt werden, bei dem 60-Sekunden-Handel ist es aber doch eher ein Glücksspiel. Schade eigentlich, denn prinzipiell ist an binären Optionen mit höheren Laufzeiten nichts falsch. Für alle, die aus einer mehr objektiven Sicht an dem Handel mit binären Optionen interessiert sind, empfehle ich die Seite http://forbino.com/de/binaere-optionen/. Für die restlichen bleibt nicht mehr übrig, als ihnen viel Glück zu wünschen.

    Gruß,
    Alexander

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