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Schwarzarbeit – der Feind im eigenen Unternehmen

Schwarzarbeit

Manchem Unternehmer geht’s mit seinen Geschäftspartnern so wie Politikern mit ihren Parteifreunden – wer sie hat, braucht keine Feinde mehr.

Ein prominentes Beispiel dafür lieferte vor Jahren der deutsche Autogigant VW. Der lässt auch in China fertigen. Wie das Handelsblatt bekannt machte, entdeckten VW-Ingenieure bei ihrem chinesischen Joint-Venture-Partner FAW einen astrein kopierten Golf-Motor nebst Getriebe. Gleich vier Patente sieht VW durch das Aggregat verletzt. Mit diesen aufwändig bei VW entwickelten Herzstücken wollte der chinesische Staatskonzern unter eigenem Namen Autos auf den heimischen Riesenmarkt werfen. Damit wäre für die Wolfsburger beinahe der Traum geplatzt, den Volkswagen für die Volksrepublik zu bauen. Eine existenziell bedrohliche Situation – Autos für China machen gut 27 Prozent des VW-Absatzes aus.

Weil die einen so etwas Patentklau nennen, die anderen aber Technologietransfer, kommt es oft zu langwierigen, teuren und komplizierten Gerichtsprozessen. Vorgänge wie der zwischen VW und seinem Joint-Venture-Partner sind freilich die dicksten Fische auf dem weiten Feld der Wettbewerbs- und Patentangelegenheiten.

Wettbewerbsverstöße – ein Thema für kleine Unternehmen?

Man muss sich als heimischer Unternehmer nicht gleich mit dem Staatsapparat Chinas anlegen wollen, um sich plötzlich vor grundsätzlich ähnlichen Problemen zu sehen wie VW: Konkurrenz, die sich nicht aus besserer oder innovativerer Leistung nährt, sondern aus fiesen und gesetzwidrigen Tricks.

Einer der am weitesten verbreiteten Wettbewerbsverstöße, der etwa besonders kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben zusetzt, ist die Schwarzarbeit. Die in der Schattenwirtschaft erzielten Umsätze schätzte das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) für das Jahr 2011 auf bundesweit 344 Milliarden Euro. (Spiegel online) Die gehen keinesfalls nur auf das Konto illegaler Bauarbeitertruppen aus Osteuropa. Oft sitzt auch hier der Feind im eigenen Unternehmen.

In Zeiten, zu denen Geiz geil ist, rosten nicht weniger Auspuffrohre durch, wachsen Haare nicht langsamer, oder geben weniger Fernseher den Geist auf. Aber nicht wenige Mitarbeiter zeigen Bereitschaft, nach Feierabend, im Urlaub oder gar beim Krankfeiern für einen kleinen Euro an Autos zu schrauben oder zum Küchen-Coiffeur zu werden – ohne Rechnungsblock versteht sich. Bei einer Kundschaft, die ein Unternehmer deswegen nie bei sich sehen wird.

Nicht selten nutzen unfaire und betrügerische Mitarbeiter für ihr Schattentätigkeit auch noch die unternehmerische Infrastruktur ihres Brotherrn: Werkzeug, Laptops samt spezialisierter Software, Handys…

Schutz gegen Schwarzarbeit?

Zumindest wenn es um solche Wettbewerbsverstöße der eigenen Mitarbeiter geht, sind Unternehmer nicht machtlos. Der Nachweis reicht für eine fristlose Kündigung und eventuell sogar Schadensersatzforderungen.

Das Problem ist nur, den Nachweis gerichtsverwertbar zu erbringen. Der Unternehmer ist sowohl aus zeitlichen Gründen, als auch wegen fehlenden Know-Hows regelmäßig damit überfordert, Mitarbeitern nachzuspüren, die sich verdächtig machen. Hier kann es sich bezahlt machen, eine Detektei zu engagieren, die sich auf Wettbewerbs- und Patentangelegenheiten spezialisiert hat und professionell Beweise liefert und dokumentiert.

Bleibt die detektivische Recherche ergebnislos, kann sich der Unternehmer freuen, nur ehrliche Mitarbeiter zu haben. Finden die Ermittler etwas heraus, darf er die Rechnung seinem schwarzarbeitenden Ex-Mitarbeiter präsentieren. Eine Win-Win-Situation.

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