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18. November 2010 / Heike Lorenz

Fördermittel – Zuschüsse zur (Weiter-)Bildung

Foto: dus / pixelio.de

Bildung ist eine der Voraussetzungen für beruflichen Erfolg und wer WEITER kommen möchte sollte sich WEITERbilden.

Was aber, wenn man sich die gewünschte WEITERbildung so nicht leisten kann?

Dafür hat der Staat eine Reihe von Fördertöpfen bereit gestellt, die es fast jedem ermöglichen einen Zuschuss zur gewünschten Fortbildung zu erhalten.

Die einzelnen Programme stellen wir in diesem Artikel vor, vielleicht ist dies ja für den einen oder anderen ein Anreiz, mal wieder etwas fürs WEITERkommen zu tun ;-)

Bildungsprämie – Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen

Die Bildungsprämie gibt es in mehreren Varianten, die sich sogar miteinander kombinieren lassen:

Prämiengutschein:

WER wird gefördert?

  • Erwerbstätige mit geringem Einkommen (Stand November 2009: zu versteuerndes Jahreseinkommen < 25.600 EUR bzw. 51.200 EUR bei gemeinsam Veranlagten).
  • Erwerbstätig heißt in diesem Fall auch Freiberufler und Selbständige, sowie Mütter und Väter in Elternzeit ;-)

Wie viel wird gefördert?

  • Zuschuss von 50% zu den Kosten der Weiterbildung, aber maximal 500 EUR

WIE wird der Zuschuss beantragt?

  • Man muss sich VOR der Anmeldung zur Weiterbildung beraten lassen und den Prämiengutschein ausgestellt bekommen.
  • Die Adressen der Beratungsstellen finden sich hier.

Weiterbildungssparen:

WER wird gefördert?

  • Für alle Erwerbstätigen mit einem über die Arbeitnehmersparzulage geförderten Ansparguthaben.

Wie viel wird gefördert?

  • Im Vermögensbildungsgesetz wird zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben in Höhe der entstehenden Kosten erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

WIE wird der Zuschuss beantragt?

  • 1. Beratung beim Finanzinstitut, bei dem man das Ansparguthaben angelegt hat, ob eine vorzeitige Entnahme für die Weiterbildung überhaupt möglich ist und wenn ja zu welchen Bedingungen.
  • 2. Beratung bei einer Beratungsstelle und Ausstellung des Spargutscheins. Die Adressen der Beratungsstellen finden sich hier.
  • 3. Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme
  • 4. Tätigung der vorzeitigen Entnahme beim Finanzinstitut

Weiterbildungsdarlehen:

  • In Planung befindet sich das „Weiterbildungsdarlehen“, das auch kostenintensivere Maßnahmen finanzierbar machen soll. Durch die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt seit 2008 wurde die Implementierung zurückgestellt.

Bis wann gibt es diese Förderungen?

Die Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der „Bildungsprämie“ vom 8. Dezember 2009 ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Es lohnt sich jedoch gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.

Weitere Informationen

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 26 23 000 kann man sich ausführlich und kompetent informieren lassen.

Die vollständige Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der „Bildungsprämie“ vom 8. Dezember 2009 mit allen Details, Ausnahmen und Besonderheiten findet sich hier.

Ein ausführliches Merkblatt zum Weiterbildungssparen findet sich hier.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden sich außerdem hier http://www.bildungspraemie.info/de/188.php.

Bildungsschecks

In NRW gibt es die Möglichkeit sich Weiterbildungen mit Hilfe des sogenannten Bildungsschecks fördern zu lassen.

WER wird gefördert?

Antragsberechtigt sind folgende Personen:

  • Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Angestellten und Firmensitz in NRW
  • Freiberufler in den ersten 5 Jahren nach der Gründung
  • Berufsrückkehrer

Wie viel wird gefördert?

  • Zuschuss von 50% zu den Kosten der Weiterbildung, aber maximal 500 EUR

Was wird gefördert?

  • Betriebe erhalten bis zu 10 Bildungsschecks für ihre Mitarbeiter pro Jahr. Die Beschäftigten dürfen jedoch in den letzten  drei Jahren nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
  • Einzelpersonen erhalten pro Jahr einen Bildungsscheck.

WIE wird der Zuschuss beantragt?

  • Beratung durch eine zugelassene Beratungsstelle und Ausstellung des Bildungsschecks. Die Adressen der Beratungsstellen finden sich hier.
  • Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme

Weitere Informationen

Nordrhein-Westfalen direkt, Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, informiert unter 0180 3 100 118 (9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute) über die Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungsschecks. Der Infoservice ist montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden sich unter www.bildungsscheck.nrw.de oder in der Förderdatenbank.

Bildungsgutschein – Förderung der beruflichen Weiterbildung

Diese Maßnahme der beruflichen Weiterbildung ist für Personen mit beruflichen Qualifikationsdefiziten gedacht.

WER wird gefördert?

  • Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung benötigen, um sie bei Arbeitslosigkeit wieder vermitteln zu können
  • Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung benötigen, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • Arbeitnehmer, die einen bisher fehlenden Schul- oder Berufsabschluss nachholen wollen
  • Für in Beschäftigung stehende Arbeitnehmer gibt es allerdings so einiges zu beachten. Am besten schaut man in der Förderdatenbank nach, da ist alles detailliert erläutert.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Zahlung eines Unterhalts- bzw. Teilunterhaltsgeldes sowie die Übernahme der Weiterbildungskosten. Dies sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
  • Fahrtkosten,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Was wird gefördert?

  • Der Inhalt der Weiterbildung muss mit der Agentur für Arbeit individuell abgestimmt werden.
  • Einen ersten Überblick der möglichen Angebote kann man sich unter KURSNET verschaffen. Dabei darauf achten, dass die Maßnahme auch für die Förderung mit dem Bildungsgutschein zugelassen ist ;-)

WIE wird der Zuschuss beantragt?

  • Beratung durch die Agentur für Arbeit und Ausstellung des Bildungsgutscheins. Die Adressen der Agenturen für Arbeit finden sich hier.
  • Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme

Bis wann gibt es diese Förderungen?

Die Richtlinien zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist meinem Wissen nach nicht befristet. Für in Beschäftigung stehende Arbeitnehmer endet die Antragsfrist jedoch am 31. Dezember 2010.

Es lohnt sich aber gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der Agentur für Arbeit. Die Adressen der regional zuständigen Agenturen finden sich hier.

Mehr Informationen

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Fördermittel“.

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