Abschreibung bedeutet: Du verteilst die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer – und setzt diesen Wertverlust jährlich als Aufwand an. Das senkt den steuerlichen Gewinn, ohne dass Geld abfließt.
Welche Methode sinnvoll ist – linear, degressiv oder leistungsproportional – hängt vom Wirtschaftsgut und deiner Situation ab. Dieser Artikel zeigt dir die wichtigsten Abschreibungsarten, die GWG-Regeln und was du beim Aktivieren beachten musst.
Inhalt
Was ist Abschreibung?
Der Gedanke hinter der Abschreibung ist die Verteilung des Werts bzw. der Wertminderung eines Wirtschaftsguts auf die Nutzungsdauer.
Abschreibungen dienen mehreren Zwecken:
- Sie ermöglichen eine genaue Buchführung, indem sie den aktuellen Wert des Betriebsvermögens abbilden.
- Sie erfassen den Wertverlust von Anlagegütern und helfen bei der Kalkulation von Preisen und Kosten.
- Sie reduzieren den zu versteuernden Gewinn und beeinflussen die Bilanz des Unternehmens.
Grundlagen der Abschreibung
Die Höhe der Wertminderung und damit des jährlichen Abschreibungsbetrags hängt ab von:
- Anschaffungskosten
- Nutzungsdauer
- Gewählter Abschreibungsmethode
Anschaffungskosten
Die Basis für die Abschreibung bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Neben dem Kaufpreis zählen dazu auch Nebenkosten wie Transport oder Montage.
Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer wird vom Bundesfinanzministerium in der amtlichen Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) vorgegeben und regelmäßig aktualisiert (Link s.u.).
Ursachen der Wertminderung
Je nach Art des Wertverlusts gibt es unterschiedliche Abschreibungsarten:
- Zeitproportionale Abschreibung (Alterswertminderung)
- Leistungsproportionale Abschreibung (z. B. nach Betriebsstunden)
- Substanzwertabschreibung (z. B. bei Rohstoffabbau)
Begriffe & Abkürzungen
- AfA = Absetzung für Abnutzung = jährlicher Abschreibungsbetrag
- GWG = Geringwertiges-Wirtschafts-Gut = Güter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 Euro nicht übersteigen (Achtung: für Kleinunternehmer gilt natürlich der Brutto-Betrag der Anschaffung!)
Buchwert
Der Buchwert gibt an, welchen Wert ein Wirtschaftsgut in den Unternehmensbüchern (Bilanz oder Anlageverzeichnis) noch hat.
Er ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der bisher vorgenommenen Abschreibungen. Je länger die Nutzungsdauer, desto geringer der Buchwert – bis das Wirtschaftsgut am Ende seiner Abschreibungsdauer entweder mit 0 € oder mit einem Erinnerungswert von 1 € in der Bilanz steht.
Beispiel für den Buchwert:
Ein Laptop wurde für 1.500 € angeschafft und über 3 Jahre linear abgeschrieben (500 € pro Jahr).
- Nach 1 Jahr: 1.500 € – 500 € = 1.000 € Buchwert
- Nach 2 Jahren: 1.500 € – (2 × 500 €) = 500 € Buchwert
- Nach 3 Jahren: 1.500 € – (3 × 500 €) = 0 € Buchwert (vollständig abgeschrieben)
Wird das Wirtschaftsgut während des Jahres angeschafft, darf die Abschreibung nur anteilig für die Monate berechnet werden, in denen es genutzt wurde.
Restwert
Der Restwert ist der Wert, der einem Wirtschaftsgut nach vollständiger Abschreibung noch beigemessen wird.
- Normalerweise endet die Abschreibung mit 0 € Buchwert, wenn das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben wurde.
- Bleibt das Gut aber weiterhin im Betrieb im Einsatz, kann ein sogenannter Erinnerungswert von 1 € in der Buchhaltung stehen bleiben, um es im Anlageverzeichnis weiterzuführen.
- Falls das Wirtschaftsgut noch einen tatsächlichen Marktwert besitzt (z. B. bei einem Fahrzeug), kann es mit einem geschätzten oder realen Restwert in der Bilanz geführt werden.
Beispiel für den Restwert:
Ein Firmenwagen wird über 6 Jahre linear abgeschrieben.
- Nach 6 Jahren wäre der Buchwert eigentlich 0 €, aber da das Fahrzeug noch nutzbar ist, könnte es mit 1 € Erinnerungswert in der Bilanz bleiben.
- Falls das Unternehmen den Wagen für 5.000 € weiterverkaufen kann, wäre dies der tatsächliche Restwert.
Aktivieren
Das Aktivieren eines Wirtschaftsguts bedeutet, dass es in der Unternehmensbilanz als Vermögenswert (Aktiva) aufgenommen wird.
Nicht alle Ausgaben müssen aktiviert werden – manche können sofort als Aufwand verbucht werden. Ob ein Wirtschaftsgut aktiviert wird, hängt von seinem Wert und seiner Nutzungsdauer ab.
Wann wird aktiviert?
✅ Muss aktiviert werden:
- Wirtschaftsgüter mit mehr als 800 € netto Anschaffungskosten (bei Kleinunternehmern: brutto)
- Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer über 1 Jahr
❌ Darf sofort als Aufwand gebucht werden (keine Aktivierung notwendig):
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Netto-Wert bis 800 €
- Büromaterial & Verbrauchsgüter, die innerhalb eines Jahres verbraucht werden
Beispiel für das Aktivieren:
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 12.000 €.
- Die Maschine muss in der Bilanz als Anlagevermögen aktiviert werden.
- Sie wird über die geplante Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
- Jedes Jahr wird ein Zehntel des Werts abgeschrieben, bis der Buchwert am Ende 0 € beträgt.
Kauft das Unternehmen hingegen einen Laptop für 700 € netto, kann dieser direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden, ohne dass er als Anlagegut in der Bilanz geführt wird.
Abschreibungsarten
GWG & Sofortabschreibung
Am schnellsten geht die Sofortabschreibung der GWG ;-)
Gemäß § 6 Abs. 2 EStG dürfen diese geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von maximal 800 EUR sofort abgeschrieben werden, d.h. der volle Anschaffungsbetrag wird im Jahr der Anschaffung geltend gemacht.
Tipp: Für Kleinunternehmer gilt der Brutto-Betrag der Anschaffung!
GWG-Sammelpool
In den Jahren 2008 und 2009 gab es die Sonderregelung, dass Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert zwischen 150 und 1.000 EUR in einen Sammelpool aufgenommen werden mussten und dieser dann über 5 Jahre linear abgeschrieben wurde. Das führte zu skurrilen Situationen, so dass z.B. teure PCs schneller abgeschrieben werden konnten als günstige.
Diese Sonderregelung ist ausgelaufen, man kann sie wahlweise aber immer noch anwenden. Man muss sich jedoch dann jährlich für alle neu angeschafften GWGs einheitlich entscheiden.
Tipp: Diese Methode kann sinnvoll sein, falls man Wirtschaftsgüter mit geringem Wert aber langer Nutzungsdauer kauft, z.B. Büromöbel (Nutzungsdauer = 13 Jahre). Diese können im Sammelpool dann wesentlich schneller abgeschrieben werden.
Tipp: Für Kleinunternehmer gilt auch hier der Brutto-Betrag der Anschaffung!
Lineare Abschreibung
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben.
Der jährliche Abschreibungswert wird mit der folgenden Formel berechnet:
- Beispiel: ein Schreibtisch wird für 1.500 EUR am 07. Oktober gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren

Lineare Abschreibung
- Die erste Abschreibungsrate ermittelt sich anteilig, da der Schreibtisch erst im Oktober gekauft wurde: 1.500 EUR / 10 Jahre / 12 Monate x 3 Monate = 37,50 EUR
- Die AfA für die Jahre 2 bis 10 wird linear ermittelt: 1.500 EUR / 10 Jahre = 150,00 EUR
- Die letzte Abschreibungsrate entspricht dem noch verbliebenen Buchwert am Ende von Jahr 10: 112,50 EUR
Degressive Abschreibung
Eine andere Variante die AfA zu ermitteln ist die geometrisch-degressive Abschreibungsmethode. Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungssatz jeweils auf den Restwert angewendet und nicht wie bei der linearen Abschreibung auf den Anschaffungswert.
Dadurch werden die Abschreibungsraten am Anfang höher und zum Ende hin niedriger. Damit man am Ende auch auf einen Restwert von 0 EUR kommt ist der Wechsel zur linearen Abschreibung erlaubt, d.h. ab einem Zeitpunkt X wird der Restwert auf die restliche Nutzungsdauer verteilt und gleichmäßig abgeschrieben.
Die degressive Abschreibung ist allerdings nicht immer zulässig und die Werte zur Ermittlung der zusätzlich möglichen Abschreibung ändern sich auch ständig. Daher ist ein Blick in den §7 des EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html) oder die Nachfrage beim Steuerberater wichtig, wenn man sich nicht sicher ist, ob diese Variante der Abschreibung zulässig ist.
- Beispiel: ein Schreibtisch wurde für 1.500 EUR am 07. Oktober gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 10 Jahren

Degressive Abschreibung
- Die erste Abschreibungsrate ermittelt sich anteilig, da der Schreibtisch erst im Oktober gekauft wurde: 1.500 EUR / 10 Jahre / 12 Monate x 3 Monate x 2,5 = 93,75 EUR
- Die AfA für die Jahre 2 bis 7 wird degressiv ermittelt: Restwert des Vorjahres x 25% = s. Tabelle
- Ab dem Jahr 8 bis zum Jahr 10 wird dann auf lineare Abschreibung umgestellt, da ab hier die linearen Raten die degressiven Werte übersteigen: Restwert Jahr 7 / 3,75 Jahre* = 66,74 EUR (*3,75 Jahre, da die Nutzung ja erst im Oktober begonnen hat)
- Die letzte Abschreibungsrate entspricht dem noch verbliebenen Buchwert am Ende von Jahr 10: 50,06 EUR
Leistungsabschreibung
Bei der Leistungsabschreibung wird die Abschreibung anhand der tatsächlichen Leistung berechnet. Dies kann z.B. durch die Messung von Maschinenstunden geschehen oder der Anzahl der Ausdrucke im Verhältnis zur geplanten Soll-Leistung.
Die Leistungsabschreibung wird anhand dieser Formel berechnet:
- Beispiel: eine Maschine wird für 15.000 EUR am 07. Oktober gekauft und hat eine Nutzungsdauer von 9.200 Maschinenstunden, d.h. eine Maschinenstunde hat einen AfA-Wert von 1,63 EUR

Leistungsabschreibung
Steuerliche Vorschriften & Links
- Offizielle Abschreibungstabellen: http://de.wikipedia.org/wiki/AfA-Tabelle
- § 6 EStG – Bewertung – GWG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__6.html
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung – Abschreibungsvarianten: http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html
Abschreibung in der Praxis
- Abschreibungen sind keine echte Ausgabe, sondern eine buchhalterische Erfassung des Wertverlusts.
- Sie senken den steuerlichen Gewinn, aber nicht die Liquidität.
- Die richtige Abschreibungsmethode spart Steuern und sichert eine realistische Bewertung des Betriebsvermögens.
Tipp: Wer größere Anschaffungen plant, sollte die Auswirkungen auf Steuer und Liquidität im Blick behalten – ein Gespräch mit dem Steuerberater kann helfen!
Abschreibung ist mehr als Pflicht
Wer Abschreibungen nur als buchhalterische Notwendigkeit betrachtet, verschenkt Spielraum. Die Wahl der Methode beeinflusst den steuerlichen Gewinn – und damit die Liquidität. Gerade bei größeren Anschaffungen lohnt es sich, die Auswirkungen vorab durchzurechnen oder mit dem Steuerberater zu besprechen.
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