Fördermittel – Bezuschussung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops
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Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über die mögliche Bezuschussung von „Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops“ geben.
Die vollständige Richtlinie über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 27. Juni 2008 mit allen Details, Ausnahmen und Besonderheiten findet sich hier.
Wann wird gefördert?
Das schöne an diesem Zuschuss ist, dass er von allen Unternehmen bzw. Schulungsveranstaltern in Anspruch genommen werden kann. Unabhängig davon, wie lange das Unternehmen schon besteht.
Das Unternehmen muss lediglich im letzten Geschäftsjahr vor der Beantragung des Zuschusses die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Geschäftssitz in Deutschland haben.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe der Maßnahme sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungs- und Fachkräfte (man kann also seine Mitarbeiter schulen lassen!).
Antragsberechtigt sind Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung im Inland. Die Veranstalter können Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände) sowie Beratungsunternehmen und selbständige Berater sein, die überwiegend KMU sowie Existenzgründer schulen und/oder beraten.
Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops.
Wie wird gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurück gezahlt werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
- für Workshops (max. 6 Teilnehmer) maximal 300 EUR je Teilnehmer. Die Teilnahmegebühr eines Teilnehmers muss mindestens 150 EUR betragen. (max. Betrag = 1.800 EUR)
- für Informations- und Schulungsveranstaltungen 50 EUR/Stunde, maximal jedoch 24 Stunden mit 1.200 EUR. Die Teilnahmegebühr jedes Teilnehmers muss mindestens 10 EUR je begonnenen 6-Stunden-Block betragen.
Was ist der Inhalt bezuschussten Seminare?
Gefördert werden
- Workshops, in denen mit jedem Teilnehmer ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird. Als Workshops gelten Gruppenveranstaltungen mit mindestens 4 und höchstens 6 Teilnehmern.
- Informations- und Schulungsveranstaltungen
- zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Problemen der Führung eines Unternehmens sowie der Existenzgründung.
- Darüber hinaus werden auch Umweltschutzveranstaltungen, Veranstaltungen zu Qualitätsmanagementsystemen im Unternehmen, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen sowie zu allen Fragen von Gründerinnen, Unternehmerinnen und Migranten zur Gründung und Unternehmensführung gefördert.
- An Informations- und Schulungsveranstaltungen müssen zwischen 7 und 20 Personen teilnehmen. Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens sechs Stunden Dauer.
Wo wird gefördert?
Dieses Förderprogramm kann bundesweit genutzt werden
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops an eine der in der Anlage genannten Leitstellen zu richten. Das Antragsformular ist online über http://www.beratungsfoerderung.net auszufüllen.
Weitere Informationen sind beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-5 70
mailto:foerderung@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
erhältlich, das auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.
WICHTIG: der Antrag ist mit einer Menge Papierkram verbunden, über die man sich als Veranstalter IM VORFELD gut informieren sollte!
Was muss man beachten?
WICHTIG: nicht der Unternehmer selbst beantragt die Förderung, sondern der Schulungsveranstalter, der dann diesen finanziellen Vorteil in voller Höhe in Form einer Reduzierung der Teilnehmergebühr an die Teilnehmer durchleitet.
Leider haben wir noch keine praktischen Erfahrungen sammeln können, ob diese Reduktion nach Zuschussbewilligung erfolgt oder bereits im Vorfeld, womit der Veranstalter das Risiko der Nichtbewilligung trägt…
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Veranstaltungen
- deren Zweck auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität)
- die über allgemeinbildende Themen informieren (z.B. EDV-Grundlagenwissen, Fremdsprachen etc.)
- die der individuellen beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
Ausgeschlossen als Teilnehmer sind wie immer Berater oder Trainer selbst. (Meine persönliche Meinung hierzu: auch Berater sind nicht allwissend und haben die eine oder andere Unterstützung nötig. Leider wird dieser Berufsgruppe jegliche Förderung verweigert. Ich finde das unverständlich und ungerecht.)
Bis wann gibt es diese Förderung?
Die Richtlinie über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 27. Juni 2008 ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet.
Es lohnt sich jedoch gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.
Mehr Informationen
Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Fördermittel“. Dort werden in Zukunft einzelne Programme vorgestellt, die wir für besonders interessant für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen halten.
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