Fördermittel – Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe

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Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über das Beratungsprogramm „Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ geben.
Dieses Programm zählt momentan zu meinen Favoriten, da es von fast allen Unternehmen unserer Zielgruppe genutzt werden kann und zu fast allen Beratungsthemen Fördermöglichkeiten bietet. Bisher habe ich noch von keiner Ablehnung erfahren
Die vollständige Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 mit allen Details, Ausnahmen und Besonderheiten findet sich hier.
Wann wird die Beratung gefördert?
Das Beratungsprogramm „Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ bezuschusst Beratungen ab einem Jahr NACH der Gründung. Man kann sich also auch als „älteres“ Unternehmen einen guten Rat fördern lassen.
Wer wird gefördert?
Das Beratungsprogramm „Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ richtet sich an Unternehmer die schon mehr als ein Jahr am Markt sind.
Das zu beratende Unternehmen muss lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, d.h. der KMU-Definition der EU entsprechen:
- es muss seinen Geschäftssitz in Deutschland haben
- es darf nur weniger als 250 Mitarbeiter haben
- der Jahresumsatz muss geringer als 50 Mio. EUR sein
- die Jahresbilanzsumme muss geringer als 43 Mio. EUR sein
Ausgenommen sind mal wieder Unternehmer, die selber beratend tätig sind. Dazu zählen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. (Meine persönliche Meinung hierzu: auch Berater sind nicht allwissend und haben die eine oder andere Unterstützung nötig. Leider wird dieser Berufsgruppe jegliche Förderung verweigert. Ich finde das unverständlich und ungerecht.)
Wie wird gefördert?
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 3.000 EUR für allgemeine Beratungen und noch einmal 3.000 EUR für spezielle Beratungen. Dabei kann der Zuschuss auch in Teilbeträgen beantragt werden innerhalb der Gültigkeitsdauer der Richtlinie.
Wichtig: pro Beratung gibt es maximal 1.500 EUR Förderzuschuss. Möchte man also die gesamten 3.000 EUR erhalten, so muss man die Beratungen in mindestens zwei thematisch voneinander getrennte Beratungsprojekte aufteilen. Die Ausnahmen dieser Beschränkung finden sich in der Richtlinie.
Berechnet wird der Zuschuss anhand der Rechnung des Beraters. Es werden 50% in den alten Bundesländern inkl. Berlin bzw. 75% in den neuen Bundesländern und dem Regierungsbezirk Lüneburg bezuschusst.
Das heißt nicht, dass der Berater nicht auch mehr als 3.000 EUR (bzw. 2.000 EUR in den neuen Bundesländern) berechnen darf, sondern gibt nur den maximalen Berechnungsrahmen vor. Auch die Dauer der Beratung wird nicht vorgegeben, lediglich das maximal bezuschusste Beratungshonorar ist begrenzt. Alles darüber hinaus muss der Unternehmer alleine bezahlen.
Was ist der Inhalt der Beratung?
Zitat aus der o.g. Richtlinie: „Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe (im folgenden „Unternehmen“ genannt) zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern.“
Das Beratungsprogramm „Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ richtet sich an alle Unternehmer, welche die KMU-Definition der EU erfüllen.
Gefördert werden (Zitat aus der o.g. Richtlinie):
- allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Beratungen zum Umweltschutz, Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit
- Beratungen zur Unternehmensführung durch Unternehmerinnen und Migranten
- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen
- sowie spezielle Beratungen zu folgenden Themen:
- Technologie- und Innovation,
- Außenwirtschaft,
- Qualitätsmanagementsysteme,
- Kooperationen,
- betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen,
- Unternehmensrating.
Ziel ist es den Bestand der Unternehmen zu sichern und Unternehmer professionell begleiten zu lassen. Im Rahmen der Unternehmensführung gibt es so viele Stolperfallen und Aspekte um die man sich kümmern muss, dass die Außensicht eines Beraters oft hilfreich sein kann, um am Markt bestehen zu können.
Wo wird gefördert?
Dieses Förderprogramm wird in ganz Deutschland angeboten.
Wo wird der Antrag gestellt?
Was muss man beachten?
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: die Richtlinie fordert, dass Beratungen „konzeptionell“ geführt werden. D.h. aufbauend auf der Situationsanalyse des beratenen Unternehmens muss der Berater konkrete Handlungsempfehlungen geben, die real umgesetzt werden können. Über die gesamte Beratung muss ein Beratungsbericht erstellt werden, der dem Antrag beizufügen ist. (In einem der kommenden Artikel werde ich Beispiele für von mir erfolgreich eingereichte Beratungsberichte geben.)
Vor der Antragstellung muss das Unternehmen den Berater komplett bezahlt haben, d.h. das Risiko der Nicht-Förderung trägt das Unternehmen. Es lohnt sich daher bereits im Vorfeld mit dem BAFA Kontakt aufzunehmen, um eine eventuelle Ablehnung zu vermeiden.
Die Antragstellung erfolgt online via http://www.beratungsfoerderung.net. Hier gibt es auch eine Checkliste, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Tipp: da unter anderem die erfolgte Bezahlung des Beraterhonorars nachgewiesen werden muss, empfiehlt es sich diese per Einzelüberweisung zu bezahlen, damit die Buchungen nicht in einer Sammelüberweisung auf der Kopie der Kontoauszüge untergehen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Beratungen zu Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Auch ausgeschlossen sind buchhalterische Tätigkeiten und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Ebenso wenig gefördert werden gutachterliche Stellungnahmen und Beratungen, in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertreiben werden, sowie solche, mit den Akquisitions- oder Vermittlertätigkeiten verbunden sind.
Beispiel: die Beratung durch eine Software-Firma ist wahrscheinlich nicht förderfähig, wohingegen die Beratung durch eine freie Software-Beratung (ohne Vermittlung der Software) schon eher förderfähig ist. Klarheit gibt hier ein Gespräch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die sind sehr nett und auskunftsbereit, da die Fördermittel ja unters Volk gebracht werden müssen
Bis wann gibt es diese Förderung?
Die Richtlinie über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet.
Es lohnt sich jedoch gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.
Mehr Informationen
Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Fördermittel“. Dort werden in Zukunft einzelne Programme vorgestellt, die wir für besonders interessant für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen halten.
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