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10. Juni 2010 / Heike Lorenz

Fördermittel – Gründercoaching Deutschland

Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick über das Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland geben.

Die vollständige Richtlinie Gründercoaching Deutschland vom 20. Oktober 2008 mit allen Details, Ausnahmen und Besonderheiten findet sich hier.

Wann wird die Beratung gefördert?

Das Gründercoaching Deutschland bezuschusst Beratungen in den ersten fünf Jahren NACH der Gründung. Man kann also erst einmal starten und sich dann gezielt Unterstützung suchen.

Wer wird gefördert?

Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an Unternehmer in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neugründung oder eine (mehrheitliche) Firmenübernahme handelte. Wichtig ist nur, dass es sich um eine „selbständige Vollexistenz“ handelt.

Das zu beratende Unternehmen muss lediglich im letzten Geschäftsjahr vor der Beantragung des Zuschusses die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Geschäftssitz in Deutschland haben.

Ausgenommen sind mal wieder Unternehmer, die selber beratend tätig sind. Dazu zählen auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. (Meine persönliche Meinung hierzu: auch Berater sind nicht allwissend und haben die eine oder andere Unterstützung nötig. Leider wird dieser Berufsgruppe jegliche Förderung verweigert. Ich finde das unverständlich und ungerecht.)

Wie wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, d.h. das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 3.000 EUR in den alten Bundesländern bzw. 4.500 EUR in den neuen Bundesländern. Dabei kann der Zuschuss auch in Teilbeträgen beantragt werden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gründercoaching Deutschland.

Berechnet wird der Zuschuss anhand der Rechnung des Beraters. Hierbei werden Tagessätze bis maximal 800 EUR zu 50% in den alten Bundesländern bzw. 75% in den neuen Bundesländern bezuschusst. Das heißt nicht, dass der Berater nicht auch mehr oder weniger pro Tag berechnen darf, sondern gibt nur den maximalen Berechnungsrahmen vor. Auch die Dauer der Beratung wird nicht vorgegeben, lediglich das maximal bezuschusste Beratungshonorar ist begrenzt. Alles darüber hinaus muss der Unternehmer alleine bezahlen.

Beispiele:

  • Der Tagessatz des Beraters beträgt 1.000 EUR, dann werden trotzdem nur 800 EUR zu 50% (also 400 EUR) angerechnet.
  • Der Tagessatz des Beraters beträgt nur 600 EUR, dann können bis zu 10 Tage bezuschusst werden.

Was ist der Inhalt der Beratung?

Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an Unternehmer zu Beginn der Selbständigkeit. Gefördert werden daher Coachingmaßnahmen zur Existenzfestigung, insbesondere zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Ziel ist es den Bestand der Existenzgründungen zu erhöhen und Unternehmer professionell begleiten zu lassen. Gerade in der Anfangsphase der Selbständigkeit gibt es so viele Stolperfallen und Aspekte um die man sich kümmern muss, dass die Außensicht eines Beraters oft hilfreich sein kann, um am Markt bestehen zu können.

Wo wird gefördert?

Dieses Förderprogramm wird in ganz Deutschland angeboten.

Wo wird der Antrag gestellt?

Was muss man beachten?

Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW voraus.

Anträge sind vor Abschluss eines Coachingvertrages über die von der KfW akkreditierten Regionalpartner an die KfW zu richten.

Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.

Die eingesetzten Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Beratungen zu Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Auch ausgeschlossen sind buchhalterische Tätigkeiten und die Erstellung von Jahresabschlüssen.

Bis wann gibt es diese Förderung?

Die Richtlinie Gründercoaching Deutschland vom 20. Oktober 2008 ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.

Es lohnt sich jedoch gegen Ende der Laufzeit in der Förderdatenbank nachzuschauen, ob die Richtlinie vielleicht verlängert wurde.

Mehr Informationen

Mehr Infos findet ihr in der Kategorie „Fördermittel“. Dort werden in Zukunft einzelne Programme vorgestellt, die wir für besonders interessant für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen halten.

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Literatur Tipps

Wer noch ein bisschen mehr lesen möchte, hier ein Vorschlag:

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